AGB | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AGENT ANTIGEN GMBH
1. ALLGEMEINES
- 1.1. Die AgenT Task GmbH führt an ihren Kunden zum Nachweis von SARS-CoV 2 Antigen- sowie PCR-Tests durch. Die Durchführung dieser Test erfolgt ausschließlich aufgrund dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). Die AGB der Agent Antigen GmbH sind Bestandteil aller Verträge, die sie mit ihren Kunden, über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt.
- 1.2. Mit der Auftragserteilung an die AgenT Task GmbH gelten diese AGB als anerkannt.
- 1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn von der AgenT Task GmbH im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
- 2.1. Alle Angebote der AgenT Task GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- 2.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Antigen- oder PCR-Tests zum Nachweis von SARS CoV 2 für den Kunden oder sonstige Dienstleistungen kommt mit Erteilung des Untersuchungsauftrages an die AgenT Task GmbH durch den Kunden – physische oder elektronische Abgabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars – zustande.
3. DURCHFÜHRUNG DER ANTIGEN-TEST
3.1. Die AgenT Task GmbH führt Antigen- bzw PCR- Test nur an augenscheinlich gesunden Personen, d.h. Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen, durch. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde daher an keinen ihm bekannten Symptomen, die durch den SARS-CoV 2 Erreger verursacht werden, zu leiden.
3.2. Die AgenT Task GmbH führt die von ihr angebotenen Antigen- und PCR Tests zum Nachweis von SARS-CoV 2 entsprechend den Herstellervorgaben und dem Stand der Technik fachgerecht durch geeignetes und geschultes Personal durch.
4. TESTERGEBNIS
4.1. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit des zur Anwendung kommenden Antigen-Test und PCR- Tests zum Nachweis SARS-Cov 2 beträgt in der Regel 15 Minuten bis 24 Stunden. Das Testergebnis des Kunden wird sodann von einem auf Honorarbasis beschäftigten Arzt für die AgenT Task GmbH befundet.
4.2. Im Hinblick auf das Testergebnis ist Folgendes zu beachten:
- (i) Antigen-Tests zum Nachweis von SARS-CoV 2 sind nicht mit den Testergebnissen eines PCR-Tests vergleichbar.
- (ii) Antigen-Tests zum Nachweis von SARS-CoV 2 verfügen über keine 100%ige Sensitivität, weshalb aufgrund eines negativen Antigen-Tests eine Infektion mit dem SARS-CoV 2 Erreger nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
- (iii) Bei Vorliegen eines positiven Antigen- Tests wird dringend auch die Durchführung eines PCR-Tests angeraten. Die Kosten für die anschließende PCR-Messung werden fast immer durch die Krankenkassen getragen.
4.3. Die Testergebnisse werden den Kunden der AgenT Task GmbH ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt.
5. WAS TUN BEI EINEM POSITIVEN TESTERGEBNIS?
- 5.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall eines positiven Testergebnisses sich:
- (i) Unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem ärztlichen Leiter der AgenT Task GmbH unter +43 677 638 23 598 aufzunehmen.
- (ii) ohne Umwege sich in häusliche Quarantäne zu begeben;
- (iii) einen PCR-Test durchführen zu lassen.
- 5.2. Das Nicht-Ergreifen dieser Maßnahmen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- 6.1. Die AgenT Task GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Befunde.
- 6.2. Die AgenT Task GmbH haftet generell nicht für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, z.B. im Falle von Untersuchungs- oder Übertragungsfehlern.
- 6.3. Insbesondere haftete die AgenT Task GmbH nicht für:
- (i) Verletzungen des Kunden im Nasen- und Rachenraum, die bei der fachgerechten Durchführung von Antigen-Schnelltest entstehen können;
- (ii) Schäden, die dadurch entstehen, dass
der Kunde trotz negativen Testergebnisses innerhalb von 10 Tagen an SARS-CoV 2 erkrankt.
(iii) Schäden, die dadurch entstehen, dass Kontaktpersonen des Kunden trotz eines negativen Testergebnisses innerhalb von 10 Tagen an SARS-CoV 2 erkranken.
6.4. Die Haftung der AgenT Task GmbH für Schäden jeglicher Art ist generell auf den Betrag in Höhe des Auftragswertes beschränkt.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der AgenT Task GmbH gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
7.2. Alle Untersuchungsergebnisse werden nur an den Kunden oder, im Falle eines positiven Testergebnisses, gemäß dem Epidemiegesetz 1950 an die zuständigen Behörden übermittelt.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen oder einzelvertragliche Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem Willen der Parteien am Nächsten kommt.
8.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
8.3. Für Streitigkeiten aus dem zwischen der AgenT Task GmbH und ihren Kunden bestehenden Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Untersuchungsauftrag zusammenhängen, ist ausschließlich das österreichische Zivilgericht am Sitz der AgenT Task GmbH sachlich und örtlich zuständig.
9. ZUSTIMMUNG
Ich,___________________________________ nehme diese AGB unwiderrufen zur Kenntnis.
Datum, Unterschrift